Das deutsche Personenbeförderungsrecht trennt zwei Dinge, die vom Gehweg aus gleich aussehen. Ein Taxi darf herangewinkt oder am Stand bestiegen werden und unterliegt Beförderungspflicht, Betriebspflicht und — entscheidend — einem behördlich festgesetzten Tarif. Es rechnet nach Taxameter ab, was der Tarif vorgibt, und kann mit Ihnen gerade keinen Preis im Voraus vereinbaren.
Ein Mietwagen mit Fahrer nach § 49 PBefG funktioniert umgekehrt. Er darf nur Fahrten ausführen, die vorher am Betriebssitz eingegangen sind, er muss nicht jeden Auftrag annehmen, und nach jedem Auftrag muss er zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht bereits ein neuer vorliegt. Dafür ist er nicht an den Taxitarif gebunden — und genau deshalb darf er mit Ihnen vor der Fahrt einen Preis vereinbaren und sich daran halten.
Der Festpreis ist also kein Marketingaufsatz auf einem Taxi, sondern eine Folge der Genehmigung, unter der das Fahrzeug fährt. Das ausführende Unternehmen ist ein eingetragener Mietwagenbetrieb, und die Vorbestellpflicht ist der Grund, warum diese Seite Fahrten verkauft und keine Nummer zum Heranwinken.